Nicht übertragbar sind jedenfalls alle jene Zuständigkeiten, die laut Gesetz oder Statut ausdrücklich dem Verwaltungsrat vorbehalten sind, die Anstellung und Entlassung des Generaldirektors, des Revisionsdirektors und der Vizedirektoren.

Der Vollzugsausschuss berichtet dem Verwaltungsrat und dem Aufsichtsrat mindestens einmal alle sechs Monate über den allgemeinen Geschäftsgang und über dessen voraussichtliche Entwicklung sowie über die nach Größe und Merkmalen wichtigsten Geschäfte.

Der Vollzugsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder desselben anwesend sind. Er entscheidet mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Vollzugsausschuss (Triennium 2021-2024)

Im Zuge der Vollversammlung am 11. Juni 2021 wurde der Vollzugsausschuss neu gewählt.
 

VerbandsobmannHerbert Von Leon
ObmannstellvertreterAlois Karl Alber
VerwaltungsratHarald Werth
VerwaltungsratAndreas Sapelza